Zulassungssteuer AUDI RS5 Sportback F5 facelift 2020
Baujahre : 2020–2024
Berechnen Sie Ihre Zulassungssteuer (ZS/BIV) für den Audi RS5 Sportback F5 facelift 2020 (2020–2024). 2 Motorisierungen verfügbar. Sofortige Schätzung für Wallonien und Flandern.
Leistung
331–345 kW
CO₂
213–223 g/km
Kraftstoffe
Benzin
Hubraum
2894 cc
zGM
2320–2322 kg
Motorisierungen dieser Generation
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| Motorisierung | Leistung | CO₂ | Kraftstoff |
|---|---|---|---|
| performance 2.9 TFSI V6 (470 CH) quattro tiptronic | 345 kW (470 ch) | — | Benzin |
| 2.9 TFSI V6 (450 CH) quattro tiptronic | 331 kW (450 ch) | 213–223 g/km | Benzin |
ZS-Simulator — Wallonien
Nur für die Wallonische Region
Indikative Schätzung auf Basis der neuen Formel ab 1. Juli 2025. Die genauen Beträge können abweichen.
Formel: MB × (CO₂/X) × (zGM/Y) × C
Tarife gültig vom 01.07.2025 bis 30.06.2026.
Angegeben auf dem Zulassungsbescheid unter Feld P2.
Konformitätsbescheinigung: Punkt 49.1 (thermisch), 49.2 (elektrisch), 49.4 (Hybrid). Kombinierter WLTP-Wert.
Angegeben auf dem Zulassungsbescheid unter Feld F1.
Schätzung Ihrer Zulassungssteuer
9 000,00 €
Grundbetrag (MB)
4 957,00 €
CO₂-Faktor (CO₂/X)
× 1,603
Massefaktor (zGM) (MMA/Y)
× 1,263
Energiekoeffizient (C)
× 1
Hinweis: Dieser Simulator dient nur zur Information. Die Berechnung hängt von der Richtigkeit der eingegebenen Daten ab. Bei einem Fehler kann die Schätzung vom Steuerbetrag auf Ihrer Zahlungsaufforderung abweichen. Der Betrag darf nie unter 50 € oder über 9.000 € liegen.
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